Über welche Einrichtungen kann ich mich beschweren?
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration (kurz: Sozialministerium) hat die Rechtsaufsicht ausschließlich über die landesunmittelbaren Sozialversicherungseinrichtungen.
Hierzu gehören als Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
- AOK Baden-Württemberg
- BKK Groz-Beckert
- BKK Mahle
- BKK MTU
- BKK Rieker Ricosta Weisser
- BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
- BKK Scheufelen
- Bkk Voralb HELLER * INDEX * LEUZE
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Unfallkasse Baden-Württemberg
Als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung:
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Außerdem hat das Sozialministerium die Rechtsaufsicht über
- den BKK Landesverband Süd,
- den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg und
- die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Das Sozialministerium sorgt dafür, dass die Sozialversicherungsträger rechtlich korrekt handeln. Das Ministerium kann den Sozialversicherungsträgern aber nicht vorschreiben, wie sie in bestimmten Situationen handeln sollen, in denen sie einen Ermessensspielraum haben. Das Ministerium ist keine Schiedsstelle, und es kann die Träger im Rahmen der Aufsicht nicht dazu verpflichten zu handeln. Für die rechtliche Klärung individueller Rechtsverhältnisse und Ansprüche sind die Gerichte zuständig. Dazu gibt es vorgeschriebene Verfahren in der Sozialversicherung.
Wenn Sie sich über das persönliche Verhalten von Beschäftigten beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an die Leitung der jeweiligen Behörde.