Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Vertriebene werden so gestellt, als ob sie ihr Versicherungsleben in Deutschland zurückgelegt hätten. Eine Anerkennung als Aussiedler oder Spätaussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz. Da sie keine beitragspflichtigen Verdienste im Bundesgebiet haben, werden ihren Beitragszeiten sogenannte Tabellenwerte zugeordnet. Diese entsprechen dem, was vergleichbare Versicherte in Deutschland durchschnittlich verdient haben.
Erfüllen Sie die entsprechenden Voraussetzungen, werden Ihre Beitrags- und Beschäftigungszeiten angerechnet. Auch Ihre im Herkunftsland zurückgelegten Anrechnungszeiten, zum Beispiel wegen Arbeitsunfähigkeit, Schul- und Hochschulbesuch oder Krankheit, werden berücksichtigt.
Bei Beitragszeiten ab 1950 unterscheiden die Tabellenwerte zwischen Qualifikationsgruppen (zum Beispiel Meister) und Wirtschaftsbereichen (zum Beispiel Bauwirtschaft), um zu einer möglichst realitätsbezogenen Einkommensfeststellung zu gelangen. Die Werte werden anschließend in der Regel auf 60 Prozent des vollen Werts reduziert. Hiermit wird insbesondere eine Anpassung an Versicherte beabsichtigt, die in strukturschwachen Gebieten gelebt und deutlich geringere Verdienste erzielt haben.